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AGB PN21

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen PN21 GbR, Liststraße 1, 89079 Ulm (im Fol-

genden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgen-
den kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet),
insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Online
Marketing, Performance Marketing, Mitarbeitergewinnung und Kundengewinnung
(nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB)
bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegen-
über dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerb-
lichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu
nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingun-
gen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER
stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUN-
DEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet
wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit ir-
gendeine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im

Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwi-
schen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung
von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit
dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung
anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Ab-
rechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplatt-
form. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten
Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten
quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht ab-
schließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schul-
det.

2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im
Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt
hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts,
Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder perma-

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nent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch
des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen
Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungs-
vertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in

Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss ei-
nes Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot
abzugeben.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich
(insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per
E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und
dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die
Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzer-
namen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses
Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. An-

gebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde,
gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung verein-
bart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Ra-
ten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abwei-
chend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung
fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe
besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorüberge-
hend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig
ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

4.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die
vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb
von 7 Tagen.

4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hier-
durch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch
des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.

4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forde-
rungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. gel-
tend machen.

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5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem

Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN begli-
chen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN um-
fassend erbracht wurden.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das
Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht aus-
zuführen.

5.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten
Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Ver-
zug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend
zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen las-
sen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab

dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn
der Vertragslaufzeit.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforder-
lichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungser-
gebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER  daran gehindert, die vereinbarten
Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der
Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und Webseiten verantwortlich und hat zu ge-
währleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht
gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,
Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur
Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungs-
erbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN ge-
genüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen)
durchzuführen.

6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzun-
gen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen
von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem
verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

7. Vertragslaufzeit
7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte

Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist
ausgeschlossen.

7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Aus-
spielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrich-
tungspauschale bleibt hiervon unberührt.

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7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt,
jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der
Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich
(E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Rechnung, Lastschrifteinzug und CopeCart möglich.

8.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugs-
ermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungs-
gebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kredit-
kartenfirma geltend macht.

9. Haftung auf Schadensersatz
9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzli-

chen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS
oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben
haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beru-
hen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen
Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener
Mängel.

9.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorher-
sehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, de-
ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er-
möglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf.

10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Be-

stands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbe-
stimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personen-
bezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

10.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung
bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Infor-
mationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu be-
handeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags-
verhältnisses fort.

11. Abnahme

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11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt,
gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

11.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die
Abnahme verlangen.

11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten
auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS
hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werkta-
gen schriftlich erklärt.

12. Urheberrecht
12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind

urheberrechtlich geschützt.

12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein
sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungs-
recht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nut-
zungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt
waren.

12.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Lo-
gos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der
zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung
geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten
die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

12.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen,
Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder
Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist unter-
sagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprü-
chen.

12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben,
auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend
die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampa-
gnenstrategie.

13. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies um-
fasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen
oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

15. Allgemeine Bestimmungen

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15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder-
vermögen aus Verträgen ist Ulm.

15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen
des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

15.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder al-
ternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeich-
nung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser All-
gemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich
zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsaus-
legung.

15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar.
Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht
der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: 21. Februar 2022

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